Im Rahmen der alljährlichen Landesbeschaffung für den Hessischen Katastrophenschutz hat Innenminister Peter Beuth heute in Johannisberg 19 neue Wechselladerfahrzeuge sowie neun Rettungsboote an die Einheiten des Hessischen Katastrophenschutzes übergeben. Darunter auch ein Wechselladerfahrzeug „WLF 26/6900“ mit einem Abrollbehälter „AB-Pritsche“ für den Main-Taunus-Kreis, das bei der Feuerwehr Hattersheim stationiert wird.

Die Wechselladerfahrzeuge im Gesamtwert von fast 4,6 Millionen Euro dienen dem Transport von Abrollbehältern mit lageangepassten Inhalten zum Einsatz beispielsweise bei Starkregen, Hochwasser oder Waldbränden und ergänzen die bereits bestehenden Transportmöglichkeiten flächendeckend in den Zuständigkeitsbereichen der unteren Katastrophenschutzbehörden auf Kreisebene.

Foto: Jörg Halisch

Umfassende Ausstattung Teil des Dreiklangs eines schlagkräftigen Katastrophenschutzes

Die Ausstattung ist eine der drei tragenden Säulen eines schlagkräftigen Katastrophenschutzes, zu denen auch eine auskömmliche Zahl an engagierten, gut ausgebildeten im Regelfall ehrenamtlichen Einsatzkräften sowie zielgerichteten Konzeptionen für verschiedenste Einsatzlagen zählen.

Die Sicherung des Katastrophenschutzes in Hessen wird größtenteils von ehrenamtlich tätigen Personen wahrgenommen. Derzeit sind dabei rund 23.000 Ehrenamtliche in mehr als 680 Einheiten engagiert. Weitere 3.300 Mitglieder des Technischen Hilfswerks (THW) stehen bei entsprechenden Lagen zur Verfügung. Die Hessische Landesregierung fördert das ehrenamtliche Engagement der Einheiten und deren Ausstattung.

Im Katastrophenschutz sind neben den Feuerwehren und dem THW die Hilfsorganisationen – Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft – tätig. Sie stellen die Einheiten und Einrichtungen, die nach einer Katastrophe wie beispielsweise einem Hochwasser, einem schweren Zugunglück, einem flächendeckenden Stromausfall oder einem Gefahrstoffaustritt die Aufgaben des Brandschutzes, der Gefahrstoff-Abwehr, des Sanitäts- und Betreuungswesen, der Wasserrettung, der Bergung und Instandsetzung sowie der Information und Kommunikation übernehmen.

„Die Förderung des Ehrenamts nimmt für die Hessische Landesregierung eine tragende Rolle ein. Die freiwilligen Einsatzkräfte bilden das Rückgrat des Brand- und Katastrophenschutz in unserem Land und sind insofern ein überragend wertvoller Teil der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr. In Hessen haben wir unsere Angebotspalette in diesem Bereich in den vergangenen Jahren deutlich erweitert und die Anerkennungskultur weiter ausgebaut. Mittlerweile investieren wir rund 3,2 Millionen Euro jährlich in die Förderung der Anerkennungskultur“, so Innenminister Peter Beuth.

Konzeptionelle Vorgaben für den Katastrophenschutz in Hessen ergeben sich aus dem Katastrophenschutz-Konzept des Landes Hessen, welches durch umfangreiche Sonderschutzplanungen – beispielsweise zur Einrichtung von Betreuungsplätzen und Sammelstellen im Rahmen von Katastrophenereignissen – und Rahmenempfehlungen für spezifische Gefahrenszenarien, wie beispielsweise zur Erstellung einer Evakuierungsplanung, ergänzt wird. Durch die darin enthaltenen strategischen und organisatorischen Vorgaben wird in Hessen ein flächendeckend einheitlicher und aufwuchsfähiger Katastrophenschutz sichergestellt.