In die Alters- und Ehrenabteilung wird übernommen, wer wegen Vollendung des 60. bzw. bei verlängerter Zugehörigkeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres, dauernder oder vorübergehender Dienstunfähigkeit oder aus sonstigen wichtigen persönlichen Gründen aus der Einsatzabteilung ausscheidet.

Für die Ausbildung, die Gerätewartung, die Fahrzeug-, Geräte- und Gebäudepflege, logistische Unterstützung (ohne Einsatztätigkeit) und die Brandschutzerziehung und -aufklärung sowie die feuerwehrspezifische Nachmittagsbetreuung an Schulen als auch die Unterstützung bei Feuerwehrleistungsübungen können die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung auf eigenen Antrag freiwillig und ehrenamtlich Aufgaben übernehmen, soweit sie hierfür die entsprechenden Vorkenntnisse besitzen und persönlich, geistig und körperlich geeignet sind.