Nach ersten Fällen in anderen Regionen ist die Vogelgrippe nun auch im Main-Taunus-Kreis bestätigt worden. Laboruntersuchungen haben das Virus bei einer Graugans und einem Kranich nachgewiesen.
Daraufhin hat der Kreis eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen, mit der ab sofort umfassende Schutzmaßnahmen in Kraft treten:
❌ Sämtliche Vögel dürfen im Kreisgebiet nicht mehr im Freien gehalten werden.
❌ Frei gehaltenes Geflügel muss in Ställen untergebracht werden.
❌ Für Vogelhalter werden Vorsichtsmaßnahmen wie Desinfektion und Schutzkleidung angeordnet.
❌ Geflügelmärkte, wie auf dem Hochheimer Markt, und überregionale Ausstellungen werden untersagt.
❌ Ausstellungen, bei denen nur Geflügel aus dem Kreis gezeigt wird, können stattfinden, wenn das Veterinäramt des Kreises dies genehmigt.
Für die Seuche bedeutend sind vor allem Wasservögel und Greifvögel, die als Hauptüberträger des Virus gelten. Totes Wassergeflügel muss demnach gemeldet werden. Tote Tauben oder Singvögel müssen nur gemeldet werden, wenn an einem Ort mehrere verendete Tiere gefunden werden. Um eine mögliche Virusübertragung zu vermeiden, sind Hunde von toten Vögeln fernzuhalten.
Kontaktstelle ist das Veterinäramt des Kreises:
📧 E-Mail-Adresse: veterinaerwesen@mtk.org
📞 Tel.: 06192 201-6191