Für das Stadtgebiet Hattersheim am Main gelten teilweise gelockerte Regelungen im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP):

  • ▪️ Das gesamte Stadtgebiet wurde von der Sperrzone II in die Sperrzone I herabgestuft.
  • ▪️ Weniger weitreichende Auflagen gelten weiterhin – insbesondere für Landwirtschaft, Jagd und Tierhaltung.
  • ▪️ Ein kleiner Bereich in Eddersheim bleibt weiterhin in der strengeren Sperrzone II.
  • ▪️ Hintergrund der Lockerungen ist der erfolgreiche Schutz entlang des Mains und die enge Zusammenarbeit von Behörden, Landwirtschaft und Jägerschaft.

Für die Bevölkerung gilt:

  • ▪️ Es besteht keine unmittelbare Gefahr für Menschen.
  • ▪️ Bitte beachten Sie weiterhin geltende Hinweise in betroffenen Bereichen (z. B. Leinenpflicht für Hunde, kein Betreten bestimmter Flächen, keine Essensreste in der Natur entsorgen).

Weitere Informationen und aktuelle Regelungen stellt der Main-Taunus-Kreis bereit:

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