In ihrer 32. Sitzung am 4. Dezember 2025 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hattersheim am Main die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplans (BEP) beschlossen. Mit diesem Beschluss tritt die aktualisierte Planungsgrundlage für den örtlichen Brand- und Bevölkerungsschutz in Kraft. Der BEP beschreibt, wie eine leistungsfähige Feuerwehr unter Berücksichtigung der örtlichen Gefahren, der baulichen Entwicklung sowie der personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen auch in den kommenden Jahren sichergestellt werden kann. Er definiert die Schutzziele, Hilfsfristen, Schutzbereiche sowie die notwendigen personellen, technischen und baulichen Anforderungen. Die damit verbundenen Investitions- und Instandhaltungsmittel sollen in den jeweiligen Haushaltsplanberatungen berücksichtigt werden.
Der Bedarfs- und Entwicklungsplan enthält eine Vielzahl konkreter Maßnahmen zur Stärkung der Feuerwehrstruktur. Dazu zählen insbesondere die Weiterentwicklung der Feuerwehrstandorte, die Sicherung der Personalstärken sowie die Modernisierung der technischen Ausstattung. Die baulichen Rahmenbedingungen an allen drei Feuerwehrhäusern erfordern in den kommenden Jahren erhebliche Anpassungen. Kurzfristige Mängelbehebungen sind an allen Standorten vorgesehen. Mittelfristig soll in Hattersheim ein neues Feuerwehrhaus entstehen, während in Okriftel und Eddersheim Erweiterungen notwendig und teils bereits in der Umsetzung sind, um insbesondere zusätzliche Lagerflächen bereitzustellen und den gestiegenen Platzbedarf dauerhaft abzudecken.
Darüber hinaus wird der Ausbau der Mitgliederstärke zu einer zentralen Zukunftsaufgabe. Der BEP hebt die Bedeutung einer verlässlichen Personalbasis hervor, insbesondere mit Blick auf eine ausreichende Anzahl einsatzbereiter Atemschutzgeräteträger. Ebenso umfasst der Plan Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung sowie zur Sicherung der Betreuenden der Kinder- und Jugendfeuerwehren, die für die langfristige Resilienz der Feuerwehr unverzichtbar sind. Ergänzend dazu sieht die Fortschreibung die Schaffung zusätzlicher hauptamtlicher Stellen für Gerätewartung, Technik und Verwaltung vor, um den steigenden Anforderungen im Einsatzdienst und im Bevölkerungsschutz gerecht zu werden. Dies dient auch zur verlässlichen Sicherstellung der Tagesalarmbereitschaft.
Auch im Bereich Fahrzeuge und Technik stehen wesentliche Schritte an. Zu den nächsten Maßnahmen gehören der Umbau des Rüstwagens zum Gerätewagen Logistik, die Ersatzbeschaffung des Mehrzweckbootes, des Einsatzleitwagens und des Kleinalarmfahrzeugs sowie die langfristige Erneuerung der zweitausrückenden Löschfahrzeuge. Hinzu kommen ein einheitliches Bekleidungskonzept, die Beschaffung weiterer mobiler Stromerzeuger und Netzersatzanlagen sowie eines mobilen Hochwasserschutzsystems, um die Feuerwehr auf zukünftige technische und klimatische Herausforderungen vorzubereiten. Neben baulichen, personellen und technischen Themen umfasst der BEP außerdem verschiedene organisatorische Entwicklungen, darunter die zukünftige Ausrichtung des kommunalen Bevölkerungsschutzes, die Weiterentwicklung der Strukturen im Krisenmanagement sowie ein regelmäßiges Monitoring zur Überprüfung der Zielerreichung. Der Plan macht zugleich deutlich, vor welchen künftigen Herausforderungen die Feuerwehr steht: Der fortschreitende bauliche Wandel, zunehmende Einsatzanforderungen, Wetterextreme und neue Risiken erfordern eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Feuerwehrorganisation und ihrer Ausstattung. Mit der nun beschlossenen Fortschreibung liegt eine verbindliche und belastbare Grundlage vor, um diese Aufgaben systematisch und vorausschauend anzugehen und die Sicherheit der Bevölkerung langfristig zu gewährleisten.
Der Bedarfs- und Entwicklungsplan wurde zuvor mit dem Main-Taunus-Kreis abgestimmt. Der Kreisbrandinspektor hatte die Fortschreibung geprüft und ohne Einwände zugestimmt, sodass der BEP mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wirksam in Kraft treten konnte.