Gemeinsam mit dem DRK OV Hattersheim haben wir am Samstagvormittag den Aufbau unseres Betreuungsplatzes 50 geübt. Ziel der Übung war es, die grundsätzlichen Abläufe und den Aufbau in der Sporthalle am Karl-Eckel-Weg exemplarisch durchzuspielen.

Zum Schutz des Hallenbodens wurden zunächst Teppiche ausgelegt. Anschließend wurden die bei Feuerwehr und DRK sowie im Katastrophenschutzlager des MTK vorgehaltenen Feldbetten und Biertischgarnituren aufgebaut.

Der „BtP 50“ mit Schlafbereich, Aufenthalts- und Spielbereich sowie einer Verpflegungs- und Registrierungsstelle dient im Notfall der vorübergehenden Unterbringung von bis zu 50 Personen für 24 Stunden, die aufgrund eines lokalen Schadensereignisses vorübergehend ihre Wohnungen verlassen müssen. Dies kann bei Großbränden, Starkregenereignissen, Unfällen bei Gefahrguttransporten oder Kampfmittelbeseitigungen erforderlich sein.

Mit den Erfahrungen aus der Übung werden nun das Konzept verfeinert und Einsatzpläne erarbeitet, damit die Einrichtung und der Betrieb des Betreuungsplatzes im Ernstfall reibungslos funktionieren.

Hintergrund: Katastrophenschutzkonzept Hessen

Der Betreuungsplatz 50 (BtP 50) ist eine kommunale Einrichtung für den Brand- und
Katastrophenschutz mit einer vorgegebenen Struktur und dient im Rahmen der Soforthilfe der
Aufnahme von max. 50 Personen. In jeder hessischen Kommune muss eine bauliche Anlage (Dorfgemeinschaftshäuser, Bürgerhäuser, Mehrzweckhallen, o.dgl.) für die Einrichtung eines Betreuungsplatzes 50 (BtP 50) vorgeplant werden. Der BtP 50 übernimmt die Hilfeleistung für Betroffene durch soziale Betreuung, Verpflegung, Versorgung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie vorübergehende Unterbringung bis zu 24 Stunden.

Die Einrichtung des BtP 50 obliegt der örtlich zuständigen Gemeindefeuerwehr im Rahmen ihrer
Aufgaben (§ 6 Abs. 1 HBKG), die anschließend das Objekt an den Betreuungsdienst (z.B.
Betreuungszug) übergibt. Die Betreuungskräfte bereiten sich auf den Betreuungseinsatz
(Registrierung, soziale Betreuung, Versorgung, ggf. PSNV) vor.